Wie die Ruine Schenkenberg an den Aarg. Heimatschutz kam

Von Rolf Wernli

Jedermann ist bekannt, dass der Aarg. Heimatschutz die Ruine Schenkenberg zum Preis von 50 Franken ersteigert hat. Weshalb es zur Versteigerung gekommen ist, weiss aber heute kaum noch jemand. Lesen Sie deshalb aus dem Schluss-Beistandschaftsbericht, den ein sichtlich frustrierter Gemeindeschreiber Jakob Wernli am 1. Dezember 1920 dem Gemeinderat vorlegte:

Schon seit vielen Jahren war die Ruine Schenkenberg erbarmungslos dem Zerfalle anheimgestellt. Niemand kümmerte sich um solche bis im Frühling 1917 anlässlich eines Sturmes die Umgebung gefährdet wurde. Der Gemeinderat von Thalheim fand sich gestützt hierauf veranlasst bei der Aarg. Regierung vorstellig zu werden. Im Juli 1917 fand sodann durch eine Abordnung bestehend aus den Herren Justizdirektor Schibler, Hochbaumeister Albertini und Grundbuchreferent Notar Stirnemann ein Augenschein an Ort und Stelle statt, wobei auch gleichzeitig die Eigentumsverhältnisse der Ruine festgestellt wurden.

Laut Kauf vom 10. September 1832 mit Fertigung vom 15. Wintermonat 1837 (Fert. Prot. Thalheim Band Nr. 11 Seite 338) hat Maximilian Josef von Schenkenberg, auf Schloss Niedernfels bei Traustein in Bayern vom Staate Aargau den Schenkenberg mit Ruinen im Halte von 30 Jucharten und 308 Ruten zum Preise von 3000 alten Schweizerfranken erworben. Durch Vertrag vom 25. Juni 1839 mit Fertigung vom 13. November 1840 (Fert. Prot. Thalheim Band Nr. 12 Seite 426) verkaufte Maximilian Josef von Schenkenberg an Herrn Bezirksverwalter Keller in Brugg den Waldboden am Schenkenberg gegen Uebernahme der Schuld von Fr. 3000.-- gegen den Staat Aargau samt rückständigen Zinsen. Die Ruine Schenkenberg mit dem nächsten holzlosen Umfang behält sich aber von Schenkenberg ausdrücklich als sein unbeschränktes Eigentum vor, wofür er an Herrn Bezirksverwalter Keller eine Entschädigung von 500 alten Schweizerfranken zahlte.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Ruine Schenkenberg von Rechtes wegen Eigentum des Maximilian Josef von Schenkenberg ist. Von Schenkenberg hat sich aber seit dem Jahre 1840 nicht mehr um die Ruine bekümmert. Er soll sich zu dieser Zeit in Zürich aufgehalten haben und sodann nach London verreist sein. Trotz Nachforschungen in Bayern und London konnte von ihm nichts weiter festgestellt werden. Auch konnte nicht ermittelt werden, wo er gestorben ist, oder ob er Nachkommen hinterlassen hat. Da unter den obwaltenden Umständen der Ruine Schenkenberg eine Vermögensverwaltung fehlte, so war es Sache der Vormundschaftsbehörde von Thalheim nach Art. 396 des ZGB einen Vermögensverwalter zu bestellen. Durch Gemeinderatsschlussnahme vom 19. Oktober 1917 wurde daher der Unterzeichnete als Verwaltungsbeistand bestellt.

Die Verwaltung der Ruine war nicht leicht, da unbedingt sofort Schutzvorkehrungen getroffen werden mussten. Die Grundeigentümer am südlichen Abhang waren bei der Bearbeitung dieser Grundstücke ständig durch herabfallende Steine gefährdet. Auch richteten die abfallenden Steine an den unten liegenden Wald- und Rebparzellen bedeutenden Schaden an. Da keinerlei Mittel zur Errichtung von Sicherungsbauten vorhanden waren, so stellte ich an die Vormundschaftsbehörde den Auftrag, die Ruine an öffentlicher Steigerung zu verkaufen. Durch gemeinderätliche Schlussnahme vom 18. März 1918 wurde mir sodann Auftrag erteilt die Ruine Schenkenberg an öffentlicher Steigerung unter Vorbehalt der waisenamtlichen Genehmigung zu veräussern. Ich kam dieser Schlussnahme nach und ordnete auf den 27. Mai 1918 eine öffentliche Verkaufssteigerung an. Die Bekanntmachung der Steigerung publizierte ich im "Aarg. Amtsblatt", "Aarg. Tagblatt" und "Aarg. Nachrichten." Auf Anrat der Aarg. Justizdirektion erfolgten weitere Publikationen im "Bund" und in der "Neuen Zürcherzeitung." Als Beistand ad hoc zur Unterzeichnung des Steigerungsprotokolls wurde vom Gemeinderat Heinrich Umiker, Gemeindeförster bestimmt, da der unterzeichnete Verwaltungsbeistand als Stipulator zu amten hatte. An dieser Steigerung wurde die Ruine Schenkenberg um das höchste Angebot von Fr. 50.-- der Aargauischen Vereinigung für Heimatschutz zugeschlagen. Da sich die Publikationskosten ausserordentlich hoch beliefen, so versagte die Vormundschaftsbehörde von Thalheim dieser Kaufszusage die vorbehaltene Zustimmung. Die Aarg. Vereinigung für Heimatschutz reichte dagegen beir Aarg. Justizdirektion Beschwerde ein mit dem Schlusse, es sei der Gemeinderat von Thalheim zu veranlassen dem Steigerungsprotokoll über die Ruine Schenkenberg die erforderliche Zustimmung zu erteilen. In einer Konferenz vom 29. Juni 1918 zwischen dem Gemeinderat von Thalheim und den Vertretern der Aarg. Vereinigung für Heimatschutz konnte dann die in Beilage 1 verurkundete Vereinbarung getroffen werden. In dieser Vereinbarung verpflichtete sich die Aarg. Vereinigung für Heimatschutz zu der im Steigerungsprotokoll festgelegten Kaufsumme von Fr. 50.-- eine weitere Entschädigung von Fr. 150.-- zu bezahlen, wogegen der Gemeinderat Thalheim sich verpflichtete der Kaufzusage im Steigerungsprotokoll vom 27. Mai 1918 die Zustimmung zu erteilen. Anlässlich der vorerwähnten Konferenz, bei welcher auch Herr Grundbuchverwalter Müller zugegen war, sollten noch die Grenzen der Ruine festgestellt werden. Zu diesem Zwecke wurden die sämtlichen Anstösser eingeladen. Die Vorschläge habe ich der Vereinigung für Heimatschutz unterbreitet. Dortseits ist nun aber die ganze Angelegenheit liegen geblieben. Eine Vermarchung und Auszahlung der Entschädigungen an die Anstösser ist bis heute nicht erfolgt. Da jedoch die Abgrenzung und Vermarchung der Ruine rechtlich nicht meine Sache ist und beim Verkaufe auch keine solche Bedingung schriftlich vereinbart wurde, sondern die Ruine verkauft wurde, wie solche Maximilian Josef von Schenkenberg besessen hat, so folgt hienach Schlussrechnung. Mit Rücksicht darauf, dass kein Vermögen vorhanden ist und ich die mir als Verwaltungsbeistand aufgetragenen Geschäfte erledigt habe, so verlang ich Abschreibung der Beistandschaft und Entlassung als Beistand.

Die Ruine hat den Aargauer Heimatschutz also 200 Franken gekostet und nicht 50. Der Kaufpreis war allerdings nur eine bescheidene Anzahlung an das, was folgte: Für die ersten Sicherungsarbeiten wurden 1919 3000 Franken ausgegeben. 1931 bis 1938 folgten Renovationen mit einem Kostenaufwand von 35'000 Franken. Die Renovation von 1969/70 schliesslich verschlang die Summe von 150'000 Franken.
 
 

Rolf Wernli ist Gemeindeschreiber in Thalheim.
Last updated: 1999/08/06

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